Irgendwie scheint jede Zeitung momentan neue Leser über vermeintliche Tipps zum Campen im öffentlichen Raum während der Corona-Restriktionen veröffentlichen zu müssen. Selbst renommierte Zeitungen halten die Mär um das Campen im öffentlichen Raum hoch. Ungenau beschriebene Halbwahrheiten können da leicht den Geldbeutel belasten. Dabei ist das alles ganz schnell erklärt.
Prinzipiell regelt der § 12 StVO wo mit welchem Gefährt wie geparkt werden darf. Und da ist schon das erste wichtige Wort: Parken. Parken ist nämlich nicht übernachten! Somit ist im Prinzip die Frage schon geklärt, ob man innerstädtisch über Nacht mit dem geparkten Wohnmobil stehen darf oder nicht.
Ihr dürft mit eurem Wohnmobil in der Regel überall parken, wo es nicht verboten ist
Wo das Parken verboten ist, regelt § 12 der StVO und wird hier nicht weiter erörtert – denn das gehört zum absoluten Grundwissen, das in der Fahrschule vermittelt wird.
Und nun kommen wir noch Mal zum kleinen, aber feine Unterschied zwischen Parken und Übernachten. Generell ist das Übernachten im öffentlichen Parkraum nämlich nicht gestattet, denn es stellt eine Sondernutzung dar. Ob bereits eine Nacht diese Sondernutzung darstellt, ist bis dato noch nicht hinreichend beschieden worden.
Ihr dürft mit eurem Wohnmobil in der Regel nur auf Stell- oder Campingplätzen übernachten
Fakten zur ominösen „Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit“. Klingt so schön nach einem Freifahrschein zum Campen in der Stadt.
Was bedeutet dieses „Wiederherstellen der Fahrtüchtigkeit“ eigentlich?
- Ein gutes Beispiel dafür wäre, wenn ein Fahrer eine längere Reise antritt und ermüdet. Dann ist es gut für alle Verkehrsbeteiligten, dass der Fahrer oder die Fahrerin bei extremer Müdigkeit sich solange hinlegt, bis die Fahrtüchtigkeit wieder hergestellt ist. Es geht also darum, fit am Straßenverkehr teilnehmen zu können. Das Prozedere wäre demnach, Fahrzeug abstellen und sich schlafen legen.
- Daraus ergibt ein Verhalten, das im Widerspruch zu dieser Absicht des Ausruhens steht: Sat-Schüssel ausrichten, Flasche Wein öffnen, Stadtbummel und anschließend gemütlich beisammen sitzen. Von Markise und Stühlen fangen wir hier erst einmal gar nicht an, auch wenn der Parkplatz so schön am See gelegen ist. Also alles das, was das Leben in der rollenden Wohnung ausmacht, steht nicht im Einklang mit der Idee, die Fahrtüchtigkeit wieder herzustellen. Somit wäre dann der Schritt zum Campingverhalten geklärt.
- Es gibt sogar Spezis, die nach Ankunft schnell noch ein Bier zwischen, damit sie nicht zur Weiterfahrt aufgefordert werden können. Auch dann kommt das Argument der Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit auf den Tisch, was natürlich absoluter Unfug ist. Weiterfahren darf man dann zwar auch nicht mehr (wahrscheinlich wird die Weiterfahrt sogar untersagt), ein Bußgeld wird aber trotzdem fällig.
Die Strafen bezüglich der sonstigen Nutzung öffentlichen Raums reichen von der freundlichen Ansprache bis hin zu 2.500 Euro Bußgeld (zum Beispiel bei einer Sondernutzung im Naturschutzgebiet).
Zum Schluss wird es noch Mal richtig skurril. Dieses Schild kennt wahrscheinlich jeder Wohnmobilist. Kaum einer weiß, dass das der ausgewiesene Bereich zum Parken ist. Eine Übernachtungserlaubnis ist mit diesem Schild nicht verbunden.
Besser hätte ich es als Dorfsheriff auch nicht erklären können!!
Kommst du damit ab und zu in Berührung? Und wenn ja, wie handhabst du das?
Wir stehen überwiegend auf Stellplätzen. Somit haben wir damit in der Regel keine Probleme. Bisher hatten wir noch nie in irgendeiner Form Probleme.