Ab sofort ist es Pflicht: Besitzer von Wohnmobilen oder Wohnwagen mit Flüssiggasanlagen müssen diese alle zwei Jahre überprüfen lassen. Auch vor der erstmaligen Inbetriebnahme sowie nach prüfpflichtigen Änderungen ist ein Check erforderlich. Dies wird durch den neuen „§ 60 Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen“ in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) geregelt. Wenn für Ihr Fahrzeug bisher noch keine Gasprüfung vorliegt, haben Sie Zeit bis zum 19. Juni 2025, diese nachzuholen. Ab diesem Datum gilt die neue Regelung.
Die Gasprüfung umfasst eine gründliche Überprüfung der gesamten Gasanlage durch einen anerkannten Sachkundigen. Dieser Check ist entscheidend, um die sichere Funktion von Flüssiggasgeräten zum Kochen, Kühlen und Heizen zu gewährleisten.
Bußgelder bei Missachtung der Prüffristen
Wer die Prüfpflicht für die Flüssiggasanlage seines Wohnmobils oder Wohnwagens ignoriert, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Bußgelder variieren je nach Dauer der Fristüberschreitung zwischen 15 Euro (bei mehr als 2 bis zu 4 Monaten), 25 Euro (bei mehr als 4 bis zu 8 Monaten) und 60 Euro (bei mehr als 8 Monaten).
Klarheit durch neue StVZO-Regelung
Die neue Regelung bringt Klarheit in eine bisher unsichere Rechtslage. Im Januar 2020 wurde die Bewertung der Flüssiggasanlagenprüfung nach DVGW-Arbeitsblatt G 607 im Rahmen der HU ausgesetzt. Zudem wurde im April 2022 die Pflicht zur Prüfung von Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen aus der HU-Richtlinie gestrichen. Mit dem neuen „§ 60 Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen“ in der StVZO ist die Rechtslage nun eindeutig geregelt.
Quelle: https://www.dvfg.de/presse/pressemeldung/2024/6/19/gaspruefung-in-stvzo-aufgenommen-check-der-gasanlage-in-wohnmobil-und-wohnwagen-wird-zur-pflicht