Wie sieht es eigentlich aus, mit der Kennzeichnungspflicht eines Ladungsträgers, wie einem Fahrradträger, am Womo? Wir haben die Polizei in Oldenburg um Rat gebeten und bekommen.

Muss ein Kennzeichen an einen Fahrradträger am Wohnmobil?

„Dazu steht Folgendes im § 10 FZV (Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung): Abs. (9) – Wird das hintere Kennzeichen durch einen Ladungsträger oder mitgeführte Ladung teilweise oder vollständig verdeckt, so muss am Fahrzeug oder am Ladungsträger das Kennzeichen wiederholt werden. Eine Abstempelung ist nicht erforderlich.

Das Wiederholungskennzeichen muss den gleichen Vorschriften entsprechen, wie das für das Fahrzeug ausgegebene Kennzeichen. (Kennzeichenschilder müssen reflektierend sein und dem Normblatt DIN 74069, Ausgabe Mai 2016, Abschnitt 1 bis 8, entsprechen)“

Welche Auswirkungen hat es, wenn man vergisst, ein Kennzeichen anzubringen?

„Wird das Kennzeichen in einem o.g. Fall nicht wiederholt, gibt es aus § 10 (9) FZV keinen Tatbestand. Da aber das Kennzeichen im Falle des Gebrauchs eines Fahrradträgers verdeckt ist, ergibt sich ein Tatbestand aus § 23 Abs. 1 StVO Sie führten das Fahrzeug, obwohl die vorgeschriebenen Kennzeichen schlecht lesbar waren. Dafür wird ein Verwarngeld von 5 Euro fällig.“

Oft wird der Fahrradträger sowohl am PKW als auch am WoMo genutzt. Demnach hat mein zwei Kennzeichen. Was passiert, wenn man mit dem falschen Kennzeichen am Träger durch die Gegen fährt?

„Wird an dem Fahrradträger ein Kennzeichen angebracht, dass für einen anderes Fahrzeug ausgegeben wurde, kann gem. § 22 StVG, ein Kennzeichenmissbrauch vorliegen.“

Wie soll ich mich verhalten, sofern ich mir einen Träger miete oder leihe und kein Wiederholungskennzeichen zu Hand habe?

„Hat man kein Wiederholungskennzeichen gem. o.g. DIN zur Hand, so kann man das hintere Kennzeichen aus der Halterung nehmen und an dem Fahrradträger anbringen. Dies geht jedoch nur, wenn für das Kennzeichen eine Kennzeichenbeleuchtung am Fahrradträger vorhanden ist.“

Gibt es sonst noch weitere Hinweise zur Verwendung eines Fahrradträger am KFZ?

„Wird ein Fahrradträger für die Anhängerkupplung verwendet, muss die zulässige Stützlast der AHK beachtet werden. Diese ergibt sich aus dem Gewicht des Trägers und dem Gewicht der zu transportierenden Fahrrädern.   Wird ein Dachträger verwendet darf die Dachlast nicht überschritten werden. Beachte: Pedelecs und Ebikes wiegen deutlich mehr als normale Fahrräder.“

 

Wir danken der Polizeiinspektion Oldenburg-Stadt/Ammerland.

 

Unser Video dazu

 

Disclaimer: Wir machen darauf aufmerksam, dass dieses Video lediglich dem unverbindlichen Informationszweck dient und keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne darstellt. Die Inhalte wurden von einem Laien nach besten Wissen zusammengetragen. Wir lehnen jede Haftung für Irrtümer ab.

 

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Von admin

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