Es war alles vorbereitet. Die Einraumwohnung sollte von Jacksonville aus per Schiff nach Emden überführt werden, während wir schon Mal mit dem Flieger nach Deutschland fliegen. Noch einmal wurde unser Zuhause auf Rädern auf Hochglanz gebracht – gewaschen, von innen gereinigt und blickleer verstaut. Blickleer bedeutet, dass kein loses Teil mehr sichtbar ist.

Dann folgte die letzte Hürde vor der Überfahrt: die Abgabe im Hafen von Jacksonville. Dies ist ein geregelter, aber etwas bürokratischer Prozess. Ein Escort-Service führte uns durch das abgeschirmte Hafengelände, bis wir den gesicherten Parkplatz erreichten. Dort wurde das Fahrzeug gemeinsam mit einem Mitarbeiter des beauftragten Unternehmens begutachtet und für schadensfrei und sauber befunden, verschlossen, die Schlüssel übergeben – und dann hieß es Abschied nehmen, denn das Wohnmobil wurde aus das Schiff verladen.

Ein Moment, der immer seltsam bleibt: Zurücklassen, was monatelang unser Zuhause war. Doch wir vertrauten darauf, dass alles seinen geordneten Gang gehen würde.

Schock 1: Alles weg

In Emden dann bei der Abholung die Schocknachricht: Diebe waren am Werk und haben zum Beispiel unseren Stromgenerator gestohlen. Fast wäre es nicht aufgefallen, aber sie ließen die Schaumstoffkeile liegen, die den Generator mit dem Gurtband auf Spannung halten sollten. Und dann zeigte sich, dass der Generator nur das Vorspiel sein sollte auf das, was noch alles fehlte.

Was uns besonders schockierte: Der oder die Täter gingen extrem behutsam vor. Auf den ersten Blick war keinerlei Einbruch erkennbar – keine aufgebrochenen Schlösser, keine eingeschlagenen Fenster. Erst bei genauerer Durchsicht offenbarte sich das ganze Ausmaß des Diebstahls. Gestohlen wurde nahezu alles, was einen Stecker hatte oder irgendwie wertvoll erschien: Unser Beamer, der kleine Fotodrucker, der bereits erwähnte Stromgenerator, aber auch unser Beil, scharfe Küchenmesser, liebevoll ausgewählte Gastgeschenke und – besonders bitter – eine externe Festplatte mit sämtlichen Fotos der siebenmonatigen Reise. Eine Erinnerung nach der anderen, spurlos verschwunden.

Da waren Profis am Werk

Auffällig war das vorsichtige, sehr professionelle Vorgehen. Diese Umsicht grenzt den Ort des Geschehens und damit auch den potenziellen Täterkreis erheblich ein. Ein Dieb im Hafen von Jacksonville hätte kaum Grund gehabt, sich unauffällig zu verhalten. Dort hätte man eher mit der Devise „rein, einpacken, weg“ gerechnet. Ganz anders sieht es hingegen aus, wenn der Zugriff während der Seereise oder direkt an Bord des Frachters erfolgte. Nur jemand mit Zugang und dem Wissen um die bevorstehende Inspektion im Zielhafen Emden hätte einen derart behutsamen Diebstahl begehen können – vermutlich in der Hoffnung, dass der Verlust erst viel später bemerkt wird. Ein Diebstahl unter dem Deckmantel der Routine, verborgen im Schutz des Systems.

Und so stand eine aufregende Woche vor uns. Der Diebstahl wurde allen Beteiligten angezeigt, die Polizei Westerstede bescheinigte einen schweren Einbruchdiebstahl, Listen verlustierter Dinge wurden erstellt und wir ärgerten uns beinahe täglich über die Dinge, die sich als gestohlen herausstellten.

Schock 2: Versicherung will nicht zahlen

Der Schock saß lange tief. Lediglich die Tatsache, dass wir bei der ERGO den höchstmöglichen Tarif einer Transportversicherung abgeschlossen hatten, war in diesem Moment ein kleiner Lichtblick – denn zumindest der finanzielle Schaden schien zunächst überschaubar zu bleiben.

Denkste. Im Nachhinein traten drei grundlegende Probleme zutage, die unsere Hoffnung schnell zerstörten:

  1. Nachweis des Tatorts: Es wurde angezweifelt, dass der Diebstahl tatsächlich an Bord des Schiffes stattgefunden hatte. Doch nur für diesen spezifischen Fall – also für Schäden während der Seereise – hätte unsere Versicherung gegriffen.
  2. Einbruchdiebstahl: Die Versicherung stellte infrage, ob es sich überhaupt um einen Einbruchdiebstahl handelte – ein Kriterium, das zwingend für eine Schadensregulierung erforderlich ist. Da die Spuren am Koffer eher subtil waren und der Zugang wahrscheinlich mit den von der Reederei eingeforderten Originalschlüsseln erfolgte, wurde argumentiert, es hätte kein „Einbruch“ im klassischen Sinne stattgefunden. Eine absurde Situation: Die Schlüssel mussten wir aus sicherheits- und zolltechnischen Gründen abgeben – genau das wurde uns nun zum Nachteil ausgelegt. Zudem kann man ja so ein Fahrzeug auch noch schlecht an Bord tragen.
  3. Inventarnachweis: Obwohl bei Vertragsabschluss nie eine detaillierte Inventarliste gefordert wurde, wurde die nun verlangt. Nur so würde man wissen, dass die gestohlenen Gegenstände tatsächlich an Bord waren.

Ein Entgegenkommen

Nach vielem Hin und Her wurde letztlich doch eine Lösung gefunden, und ein Teil des Schadens konnte reguliert werden. Wir sind dankbar, dass sich die Situation am Ende nicht vollständig zu unseren Ungunsten entwickelte.

Dennoch bleiben die zuvor geschilderten Knackpunkte bestehen – nicht mehr vordergründig für uns, wohl aber für andere Reisende, die sich auf ähnliche Weise absichern möchten. Genau deshalb baten wir die ERGO um eine grundsätzliche Klärung dieser offenen Fragen: Wie verhält es sich künftig mit dem Nachweis des Tatorts? Welche Bedingungen gelten realistisch für einen Einbruchsdiebstahl bei Abgabe der Schlüsseln? Und wie verbindlich ist eine Inventarliste, wenn sie nie explizit verlangt wurde und wer kontrolliert deren Richtigkeit?

Mehr dazu – demnächst hier bei uns.

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Von admin

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