Alles versichert – oder doch nicht?
Wie sinnvoll ist eine Transportversicherung für Camper auf dem Seeweg wirklich
Ein Moment, der immer seltsam bleibt: Zurücklassen, was monatelang unser Zuhause war. Unsere Einraumwohnung – liebevoll ausgebaut, sorgfältig gepflegt, randvoll mit Erinnerungen. Sie blieb am Hafen zurück, bereit für den Weg in Richtung USA.
Da wir immer „Team Vorsicht“ sind, haben wir im Vorfeld eine Reisetransportversicherung abgeschlossen.

Warum ist das generell ratsam?
1. Begrenzte Haftung der Reedereien
Reedereien haften im Schadensfall nur im Rahmen internationaler Übereinkommen, wie den Haager Regeln, den Haager-Visby-Regeln oder den Hamburger Regeln. Diese Regelwerke sehen meist nur sehr geringe Entschädigungen vor – oft lediglich wenige US-Dollar pro Kilogramm oder Container.
2. Viele Haftungsausschlüsse
In vielen Fällen besteht überhaupt kein Anspruch auf Ersatz. Dazu zählen unter anderem Schäden durch:
- Naturkatastrophen
- Piraterie
- Einbruchdiebstahl
- höhere Gewalt
- nicht fest mit dem Fahrzeug verbundene Gegenstände oder Zubehörteile, die nicht zur Originalausstattung gehören
3. Havarie Grosse – gemeinschaftliche Haftung
Kommt es zu einem Notfall auf See und muss der Kapitän z. B. Ladung über Bord werfen, werden die daraus entstehenden Kosten auf alle Ladungseigner verteilt – auch auf solche, deren Transportgut unbeschädigt geblieben ist.

Abschluss der Versicherung
Ohne eigene Versicherung kann das schnell teuer werden. Wie gut, dass wir in unmittelbarer Nähe in Bad Zwischenahn eine Bezirksdirektion Assekuranz der Ergo-Versicherung haben und diese im Internet mit einer Seetransportversicherung wirbt.
So stellten wir am 4. September 2023 folgende Anfrage: „Im Juni 2024 wird unsere 7-monatige Reise durch die USA beginnen. Zuvor soll unser Wohnmobil dorthin verschifft werden. […].
Aus diesem Grund bitten wir um die Erstellung einer Reiserücktrittsversicherung, die neben Krankheitsgründen auch Corona als Reisehemmnis mitversichert. Zudem benötigen wir eine Transportversicherung (inkl. Inventar) und eine Fahrzeugversicherung in den USA.“
Infolgedessen erhielten wir ein entsprechendes Angebot:

Variante 1 schlägt mit 300,00 Euro, Variante 2 mit 562,50 Euro zu Buche. Da Vorsicht besser ist als Nachsicht, haben wir uns für Variante 2 entschlossen, zumal es das Rundum-Sorglos-Paket der Verladung sein sollte. Am 22.05.2024 kam es dann zur Vertragsunterschrift. Nach mehrmaliger Nachfrage beim Vermittler und letztlich bei der Ergo in Hamburg kam dann am 12.06.024 endlich die Police. Knapper hätte es auch nicht sein sollen, denn bereits zwei Tage später stand die Einraumwohnung schon an Bord der MV Wolfsburg.
Die Anbahnung und der Abschluss verliefen also alles andere als gut – ein Vorbote für weiteres?
Rücktransport nach Emden – ein Versicherungsfall?
Alles hat ein Ende, so auch unser Amerikatrip. Die Abholung in Emden stand an. Hafenluft, Fahrzeugübernahme-Papier unterzeichnet, ein letzter Check – bei der Durchsicht des Fahrzeugs zeigte sich zunächst, dass der Stromgenerator entwendet wurde. Und dann der Schock: Fast alles, was einen Stecker hatte oder mehr oder weniger wertvoll wirkte, war verschwunden. Keine aufgebrochenen Schlösser, keine eingeschlagenen Fenster. Keine sichtbaren Spuren. Der Diebstahl wirkte geplant, vorsichtig – professionell. Und vor allem: von jemandem durchgeführt, der Zugang hatte.

Nicht alle Häfen und Routen sind gleich
Es gibt bestimmte Routen und Häfen, die in der internationalen Logistikbranche (Speditionen, Versicherer und Erfahrungsberichte) – besonders beim Verschiffen von Wohnmobilen und Fahrzeugen – als risikobehafteter gelten. Die Unsicherheiten beziehen sich dabei vor allem auf Diebstahl, Vandalismus, unzureichende Sicherheitsmaßnahmen oder organisatorische Mängel beim Umschlag und auf dem Schiff selbst.
Hochrisikohäfen
Nordamerika – Europa
- Jacksonville, Florida (USA): Wird häufiger als kritisch bezeichnet. Trotz Sicherheitsbereich wird von einer schlechten Hafensicherheit berichtet. Dabei werden Diebstähle, vorwiegend bei RoRo-Verschiffung häufiger genannt. Und auch die Transparenz beim Handling steht öfter in der Kritik, was wir in Bezug auf unseren Agenten dort selbst bestätigen können. Vereinzelt wird Jacksonville sogar „Hotspot“ für professionelle Diebstähle aus Wohnmobilen bezeichnet.
- Baltimore, Maryland (USA): Und auch hier gibt es Berichte über verlorenes oder beschädigtes Equipment. Der zuvor als gut organisiert geltende Hafen hat offensichtlich seit dem Brückenunglück 2024 logistische Probleme.
- Houston, Texas (USA): Der sehr große Industriehafen legt teilweise zu wenig Wert auf die Sicherheit von Fahrzeugen bei Privatverschiffung. Es scheint Unterschiede bei der Abfertigung in Abhängigkeit des Terminals zu geben.
Lateinamerika / Karibik – Europa
- Cartagena (Kolumbien), Guayaquil (Ecuador): Vereinzelte Berichte über Diebstähle bei Zwischenstopps oder beim Umladen auf andere Schiffe. Teilweise wird von chaotischen Abläufen in südamerikanischen Häfen berichtet. Dabei stehen unklare Zuständigkeiten zwischen Reedereien und lokalen Hafenagenturen im Vordergrund. Durch die Tatsache, dass Fahrzeuge in diesen Gebieten durchaus häufiger entladen und anschließend wieder beladen werden, zählt die Route zum Hochrisiko.
- Häfen in Mexiko (z. B. Veracruz): Ebenfalls Hochrisiko. Begründet durch mangelnde Sicherheitsstandards, teils Korruption beim Handling von Zoll und Lagerung.
Sichere Häfen
- Bremerhaven, Emden, Antwerpen, Zeebrugge (Europa): Es zeigt sich hohes Sicherheitsniveau, geringes Risiko für Diebstähle, gute Geländesicherung und insgesamt sehr transparente Abläufe.
- Halifax (Kanada): Wird als „sicherer Hafen“ beschrieben, auch für Fahrzeugverschiffung. Es mag auch an der Beschaulichkeit des Hafens und der guten organisatorischen Struktur liegen.
- Auckland / Brisbane (Australien/Neuseeland): Wie Halifax in Kanada zeigt sich hier ein hohes Sicherheitsniveau und wenig bekannte Vorfälle bei Wohnmobilverschiffung.
Obwohl immer wieder gesagt wurde, dass die Nordamerika-Route als absolut sicher gilt, mussten wir uns eines Besseren belehren lassen. Das beschriebene Risiko und die Erfahrungen, die wir obendrein mit der Versicherung gemacht haben, ist Grundlage dafür, diese Art der Transportversicherung einmal generell zu hinterfragen. Um Inhalte nicht verfälscht wiederzugeben, haben wir die Ergo um Auskunft gebeten und darauf hingewiesen, dass wir diese auch zitieren.
Drei große Probleme
Um die Problematiken einer Seetransportversicherung zu verdeutlichen, stellen wir diese hier thematisch gebündelt dar.
Geltungsbereich Hafen / Schiff
Sowohl die ERGO als auch die Bad Zwischenahner Assekuranz haben bei Vertragsabschluss schriftlich und eindeutig klargestellt: Der Versicherungsschutz einer klassischen Transportversicherung greift ausschließlich während der Seereise an Bord des Schiffs. Das bedeutet: Weder die Phase vor dem Verladen im Hafen (z. B. beim Abstellen des Fahrzeugs auf dem Terminalgelände) noch die Zeit nach dem Entladen im Zielhafen (bis zur Abholung) sind abgedeckt.
Doch gerade in diesen Übergangsphasen entstehen Risiken: Fahrzeuge stehen teils tagelang unbewacht, können beschädigt oder – wie in unserem Fall – sogar aufwendig und unauffällig ausgeraubt werden. Das stellt die Frage: Gibt es überhaupt Versicherungen, die diesen erweiterten Zeitraum absichern?
Ergo vom 13. Juni 2025: „Einen derartigen Versicherungsschutz würden Sie nur bei einer Deckungsvariante auf Basis einer vollen Deckung (ohne Einschränkungen) genießen. Diese Deckungsvariante bieten wir in diesem speziellen Geschäftsfeld jedoch nicht an.“
Persönliches Fazit: Solange man als Versender nicht in der Lage ist, den Nachweis des Tatorts auf das Schiff zu begrenzen, ist die Versicherung dieses Risikos zwecklos. Gleiches gilt für Vandalismus. Eine Versicherung kann jederzeit infrage stellen, dass ein Diebstahl an Bord passiert ist. Besondere Umstände deuten bei unserem Fall einwandfrei darauf hin, dass sich jemand mit einem Schlüssel zu dem Inventar Zutritt verschafft hat, bzw. das Fahrzeug nicht abgeschlossen war. Ein Problem, denn die Schlüssel wurden vertragsgemäß an den Agenten, später Stauer und letztlich der Reederei ausgehändigt (mehr dazu später).
Herausgabe der Schlüssel als Problem beim Einbruchsdiebstahl
Ein Einbruchsdiebstahl ist gleichzusetzen mit einem Einbruchschaden. Dieser kann angezweifelt werden, sobald er nicht vorhanden ist und Besatzung, Stauer oder andere Dienstleister Zugriff auf die Fahrzeugschlüssel haben – die Krux an der Sache: Diese sind aufgrund der Verladung und Behördenkontrollen zwangsläufig abzugeben.
Dazu die Ergo vom 13. Juni 2025: „Um ein derartiges Schadenereignis (Verlust von versicherten Gegenständen ohne Nachweis eines erfolgten Einbruchs in das Fahrzeug) ersetzt zu bekommen, wäre der Abschluss einer Transportversicherung auf Basis der vollständigen Deckung notwendig. […] Diese Deckungsvariante bieten wir in diesem speziellen Geschäftsfeld jedoch nicht an.“

Persönliches Fazit: Wer seine Schlüssel für eine Überführung abgeben muss, hat für den Fall, dass die Besatzung mit dem Schlüssel ins Wohnmobil gelangt, keinen Versicherungsschutz.
Nachweis verlustierter Gegenstände
Ein weiterer Diskussionspunkt mit der Versicherung war das tatsächliche Vorhandensein der bei der Polizei zur Anzeige gebrachten Gegenstände des besonders schweren Falls des Diebstahls. Wir fragten die Ergo daher, wie ein optimaler Prozess des Nachweises im Idealfall ausgesehen hätte. Dieser Prozess war uns bei Vertragsabschluss insofern gänzlich unbekannt, da weder das Assekuranzbüro in Bad Zwischenahn noch die Abteilung der Ergo in Hamburg jemals danach gefragt hat.
Ergo vom 13. Juni 2025: „[…] neben dem versicherten Fahrzeug (einschließlich der fest eingebauten Gegenstände und der normalen Ausstattung eines Wohnmobils) ist es zwingend erforderlich, für alle darüber hinausgehenden Gegenstände eine Inventarliste (Einzelauflistung mit den entsprechenden Preisen) mit Antragstellung des Versicherers einzureichen. Diese ist dann in der Gesamtversicherungssumme zu berücksichtigen und wird auch bei der Polizei dokumentiert.“
Persönliches Fazit: Nach wie vor ist es für uns unerklärlich, wie die Versicherung zustande gekommen ist, obwohl dieser scheinbar wichtige Punkt Voraussetzung gewesen wäre. So etwas sollte von Versicherungsnehmern grundsätzlich explizit angefragt werden.
Die Lösung: Volldeckung
Zwar erlaubt die Reederei ausdrücklich die Mitnahme von Alltagsgegenständen im Fahrzeug, etwa Kleidung, Werkzeug oder Freizeitartikel, doch fällt genau dieser Bereich nicht unter den Schutz der gewählten Transportversicherung. Das bedeutet: Obwohl die Mitnahme dieser Gegenstände aus Sicht der Reederei zulässig war, bestand kein Versicherungsschutz für deren Verlust oder Beschädigung.
Und ja, so steht es auch in den Versicherungsbedingungen (DTV-Güterversicherungsbedingungen 2000 (Volle Deckung, Fassung 2016):
Gegenstand der Versicherung – Ziffer 1.1.2:
„Versichert sind die im Vertrag genannten Güter und/oder sonstige Aufwendungen und Kosten.“
Das bedeutet: Nur das, was im Vertrag namentlich aufgeführt oder eindeutig bezeichnet ist, gilt als versichert.
Versicherbares Interesse – Ziffer 1.1.3:
„Außer und neben den Gütern kann insbesondere auch versichert werden das Interesse bezüglich […] sonstiger Kosten.“
Dies erlaubt den Einschluss weiterer Positionen (wie z. B. Inventar), wenn sie vertraglich vereinbart und im Versicherungswert enthalten sind.
Versicherungswert – Ziffer 10.3:
„Interessen gemäß Ziffer 1.1.3 sind nur aufgrund besonderer Vereinbarung mitversichert und wenn sie in der Versicherungssumme bzw. dem Versicherungswert enthalten sind.“
Das ist der entscheidende Punkt: Inventar (wie Generatoren, Werkzeuge oder Campingausstattung) muss explizit bei Vertragsabschluss als versichertes Interesse deklariert und bewertet worden sein. Sonst besteht kein Versicherungsschutz.

Wir halten also fest, dass beim Seetransport die „Volldeckung“ (auch „Allgefahrendeckung“ oder auf Englisch „All Risks Cover“) eine umfassende Form der Transportversicherung meint, bei der grundsätzlich alle Schäden oder Verluste versichert sind, sofern sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurden. Dazu schreibt die Ergo Versicherung:
„Für die Absicherung Ihres Transportes haben wir eine Ausnahme gemacht und einen weiteren Versicherungsschutz angeboten, der sich auf die Gefahren Untergang des Schiffes, Beschädigungen während der Seereise, Vandalismus, Einbruchdiebstahl, Feuer, Leitungswasserschäden durch das Schiff beschränkt. Einen darüber hinausgehenden Versicherungsschutz sprechen wir in diesen Fällen von einer „Vollen Deckung“, die wir nicht geltend machen. […]. Diese Deckungsvariante bieten wir in diesem speziellen Geschäftsfeld jedoch nicht an.“
Persönliches Fazit: Wir sind keine Versicherungsexperten – und genau deshalb haben wir uns bewusst für einen Ansprechpartner in unserer Nähe entschieden: die ERGO-Vertretung in Bad Zwischenahn. Unser Ziel war es, eine möglichst umfassende Absicherung für den Transport und die Nutzung unseres Fahrzeugs in den USA zu erhalten. In unserer schriftlichen Anfrage an den Makler haben wir unmissverständlich formuliert: „Zudem benötigen wir eine Transportversicherung (inkl. Inventar) und eine Fahrzeugversicherung in den USA.“
Da dieser Wunsch nie infrage gestellt oder eingeschränkt wurde, sind wir davon ausgegangen, dass genau dieser Schutz – inklusive des mitgeführten Inventars – Vertragsbestandteil ist. Wäre das nicht so gewesen, hätten wir selbstverständlich nachjustiert oder eine gesonderte Absicherung abgeschlossen.
Der entstandene Schaden und die daraus resultierenden Diskussionen zeigen leider, wie wichtig klare Kommunikation und Transparenz im Versicherungswesen sind – besonders dann, wenn Laien auf die Fachkompetenz ihrer Berater vertrauen.
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Meist mehr als Diebstahl
Es ist schwer in Worte zu fassen, wie sich ein Einbruch anfühlt. Es ist mehr als der Verlust von Dingen – es ist das Eindringen in die eigene Welt. Vollkommen fremde Menschen haben unsere Privatsphäre verletzt, sind in unser Zuhause auf Rädern eingedrungen. Ein Raum, in dem wir gelebt, geschlafen, gelacht haben.

Und doch hatten wir, so merkwürdig es klingt, irgendwie Glück. Es wurde nichts „entweiht“. Niemand hat sich auf unsere Toilette gesetzt, niemand hat eine Party gefeiert oder das fest verbaute Inventar mutwillig zerstört. Umstände, die man in Foren häufiger einmal hört. Im Gegenteil: Der oder die Täter gingen so behutsam vor, dass man fast meinen könnte, sie hätten mit Samthandschuhen zugegriffen. Alles wirkte auf den ersten Blick unangetastet. Alles, was nicht entwendet wurde, lag aufgermäut in den Schränken, die wiederum alle mit den Pushlocks vorbildlich verschlossen waren.
Genau das war der Punkt, der uns stutzig machte. Denn es war offensichtlich: Hier wollte jemand, dass der Diebstahl unentdeckt bleibt – zumindest bei der oberflächlichen Inspektion vor der Verladung oder im Zielhafen. Hier waren Profis im Schiff oder auf dem Gelände in Jacksonville am Werk. Kein Zeitdruck und keine Notwendigkeit eines gewaltsamen Eindringens. Unter Zeitdruck hätte sich vermutlich niemand die Mühe gemacht, ein Chaos zu vermeiden. Dort würde es eher heißen: greifen – und schnell weg. Diese Menschen taten das nicht zum ersten Mal.
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Doch was, wenn dort doch randaliert wird? Abgesehen davon, dass es dann noch deutlich teurer wird, greifen natürlich die gleichen Punkte wie beim Einbruchdiebstahl. Somit bleibt es auch in diesem Punkt sehr schwierig, das Risiko zu versichern.
Unsere Empfehlung
Die Nähe einer persönlichen Agentur, wie der Ergo-Vertretung in Bad Zwischenahn ist leider kein Garant für eine individuelle und sorgfältige Betreuung. Allein die Tatsache, dass wir bis wenige Tage vor der Verschiffung keine Police in Händen hielten, empfinden wir als nicht vertrauensbildend.
Gerade von einer vermittelnden Agentur hätten wir erwartet, dass sie uns darüber aufklärt, wenn eine gewünschte „Volldeckung“ im konkreten Fall gar nicht, wie von uns gewünscht, realisierbar ist.
Unabhängig davon, wer die Police letztlich vermittelt hat, bleibt festzuhalten: Eine Transportversicherung, die im Fall von Diebstahl nur bei nachweisbarem Tatort und Schlüsselverlust bzw. Einbruch greift, schützt faktisch nicht vor professionell durchgeführten Diebstählen während der Verschiffung.
Dennoch würden wir eine solche Versicherung erneut abschließen. Allerdings in dem Wissen, dass im Falle eines Diebstahls oder Vandalismus kaum Hilfe zu erwarten ist.
Also keine Transportversicherung?
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Des Weiteren: Fragt euch immer, auf welche Schadenssumme ihr im Fall eines Totalverlustes kommen müsst. In der Regel handelt es sich bei Transportversicherungen nämlich um Zeitwertversicherungen – nicht um Neuwert- oder gar Vollwertabsicherungen. Ohne klare Kalkulation klafft im Ernstfall schnell eine finanzielle Lücke. Bleibt zu hoffen, dass möglichst wenige Fahrzeuge durch Brand, Untergang oder Diebstahl verloren gehen – und dass dann wenigstens der Versicherungsschutz wirklich greift. Letztlich gingen gem. der Allianz Schifffahrtsstudie im Jahr 2022 – 54 Schiffe große Handelsschiffe unter, worunter auf RoRo-Schiffe zählen. Die Zahl ist zwar rückläufig, jedoch steigt die Zahl der Brände an Bord von Autotransporter rasant an (Safety and Shipping Review 2023, Zuwachs um 17%, 13 in der Zahl).
Tipps zur Verladung
Wie bereits erwähnt, müssen bei der Verschiffung in der Regel die Fahrzeugschlüssel abgegeben werden. Damit erübrigen sich an dieser Stelle alle gut gemeinten Ratschläge, wie man ein Wohnmobil gegen Einbruch schützt – denn wenn der Schlüssel frei zugänglich ist, bleibt selbst die beste Verriegelung wirkungslos.
Die Sinnhaftigkeit einer Transportversicherung wollen wir in keinster Weise infrage stellen – im Gegenteil: Sie ist äußerst sinnvoll und für wertvolle Fracht nahezu unverzichtbar. Dennoch sollte man sich von der Illusion lösen, dass sie im Schadensfall durch Diebstahl oder Vandalismus automatisch zahlt. Zu viele Fallstricke, unklare Beweislagen und Ausnahmeregelungen stehen dem im Weg. Unser Rat: Achtet beim Abschluss einer solchen Versicherung auf eine lückenlose Dokumentation. Fragt gezielt nach, lasst euch alles schriftlich bestätigen – und stellt sicher, dass es sich wirklich um ein Rundum-Sorglos-Paket handelt.
Vielmehr geht es darum, den Schaden so gering wie möglich zu halten, sofern es sich – wie in unserem Fall – nicht um Vandalismus, sondern um zielgerichteten Diebstahl handelt.
Was lässt sich also tun?
- Gegenstände mit persönlichem oder unwiederbringlichem Wert, etwa Datenträger, Tagebücher oder Originaldokumente, sollten grundsätzlich nicht im Fahrzeug verbleiben.
- Wertvolle Dinge, die an Bord bleiben müssen, sollten in fest verschraubten, separat gesicherten Boxen verstaut werden – idealerweise in einer kleinen Geldkassette oder einem Mini-Safe, der mit dem Aufbau verbunden ist.
- Wer auf Nummer sicher gehen will, kann zusätzlich eine autarke Kamera mit Bewegungsmelder und guter Nachtsicht installieren. Diese sollte möglichst unauffällig montiert werden, um unentdeckt zu bleiben. Im Fall der Fälle kann sie entscheidende Hinweise liefern.
- Sämtliches Inventar vor der Reise mit Seriennummer und Datumsnachweis gut sichtbar im Umfeld des Wohnmobils fotografieren.
Sicher ist: Einen hundertprozentigen Schutz gibt es nicht – aber man kann es Dieben zumindest so schwer wie möglich machen.
* Letzte Aktualisierung am 2025-07-13 / Affiliate Links / Bilder von der Amazon Product Advertising API. Amazon-Links sind so genannte Affiliate-Links. Klickst du auf diesen Link und kaufst ein, erhalten wir eine Provision. Für dich verändert sich der ausgewiesene Preis nicht.
In unserem CS Independent wirde die unter dem Beifahrersitz fest verbaute Kassette,geknackt. Das Schloss zerstört/herausgedreht. Sie war leer. Strecke Antwerpen-Montevideo. Ansonsten kam das Fahrzeug unbeschädigt und ohne Diebstahl an.
Ich hoffe, die Werte in der Kassette waren nicht zu hoch.