Und irgendwann fährt man so bummelig auf der Autobahnen und sie springen einen förmlich an, diese großen, orangefarbigen Markierungsaufkleber am Heck vieler Lkw. Da haben wir uns natürlich gleich gefragt, warum die dort eigentlich sind – obwohl es doch eine deutliche Konturmarkierung gibt.

Und je mehr wir uns damit sich damit beschäftigten, desto mehr Aufkleber fielen uns auf. Grund genug, ein wenig Klarheit zu schaffen.

Informationen auf dieser Webseite sind allgemeiner Art und stellen keine Rechtsberatung dar. Für die Richtigkeit der Angaben wird trotz sorgfältiger Recherche keine Haftung übernommen.

Konturmarkierung ECE 104

Die Konturmarkierung hat jeder schon Mal an Lkw gesehen. Sie markieren die Länge und Breite eines Fahrzeugs, gut sichtbar auch in der Dunkelheit. Eine sehr sinnvolle Sache, die mit der EG-Richtlinie 2007/35/EG europaweit beschlossen und dann mit § 53 Absatz 10 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) national umgesetzt wurde. Alle ab dem 1.8.2013 neu ausgelieferten Lkw müssen damit ausgestattet sein – vorausgesetzt:

  • Heckmarkierung
    • Fahrzeug: Gewicht > 7,5 t
    • Anhänger: Gewicht > 3,5 t und > 2,10 Meter Breite
  • Seitenmarkierung
    • Fahrzeug: > 6 Meter Länge
    • Anhänger: Gewicht > 3,5 t

Lkw, die nach dem 10.07.2011 ausgeliefert wurden, müssen nachgerüstet werden. Alle anderen benötigen die retroreflektierenden Streifen nicht. Retroreflektierend bedeutet, dass einfallendes Licht in einer bestimmten Farbe wieder zurückgeworfen wird. Die Aufkleber müssen den ECE 104 Vorgaben entsprechen. Somit sind an den Seiten weiß und gelb gestattet, am Heck nur gelb bzw. rot. Zudem wird an der langen Seite in Teilkontur- und volle Konturmarkierung unterschieden, am Heck ist immer eine volle Konturmarkierung zu erstellen.

Fahrzeugtypen, bei denen diese Regelung Anwendung findet:

  • Klasse M1 (PKW): verboten
    Achtung: in diese Klasse fallen fast alle Wohnmobile, da sie vorrangig zum Personentransport dienen!
  • Klasse M2/M3 (Busse mit mehr als 8 Sitzplätzen): erlaubt
  • Klasse N (Güterkraftfahrzeuge): Erlaubt, > 7,5 t Pflicht
  • Klasse O (Anhänger): < 750 kg verboten; 0,75 t – 3,5 t erlaubt; > 3,5 t Pflicht

Was bedeutet das nun für Freizeitfahrzeuge?

  • Wohnmobile: verboten (es sei denn, sie sind nicht als M1 eingetragen – was kaum der Fall ist)
  • Wohnwagen: verboten, sofern nicht schwerer als 750 kg, für schwere Wohnwagen erlaubt, aber nicht verpflichtend.

Gibt es einen Grund, warum das bei kleinen Fahrzeugen und Anhängern nicht gestattet ist? Ja! Die Markierung ist bei solchen Fahrzeugen zu dicht an den rückwärtigen Leuchten und beeinträchtigt somit das Leuchtbild. Darüber hinaus sollen Verkehrsteilnehmer durch die Markierung erkennen, dass es sich um große Fahrzeuge handelt.

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Markierungsaufkleber ECE 70

Eines vorweg: wird es skurril! Seit 2011 sind diese Aufkleber für Anhänger des grenzüberschreitenden Schwerlastverkehrs und langsame Lkw vorgesehen. Angebracht werden diese knapp 57 x 20 cm großen Schilder am Heck, horizontal oder vertikal am äußeren Rand, in einer Höhe von 50 und 150 cm an Lkw, Anhänger und Sattelauflieger.

Diese Markierung wurde, beispielweise bei Lkw durch die Konturmarkierung abgelöst. Dennoch drohen in Belgien und Spanien hohe Strafen, wenn diese nicht geführt werden. Und auch in anderen Ländern sind sie noch verpflichtend: Österreich, Schweiz, Italien, Dänemark, Schweden, Holland, England, Tschechische Republik und Polen.

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Diese Markierungsaufkleber ersetzen im übrigen nicht die obligatorischen Dreiecke (§ 53 StVZO), die Aussagen, dass das vorausfahrende Fahrzeug kein Einzelfahrzeug ist, sondern ein Gespann. Keine Panik! In der Regel muss nun nichts angeschafft werden. Meist sind die in Wohnwagen in die rückwärtigen Leuchten bzw. in die Stoßstange eingearbeitet.

Die Regelung bezieht sich formal auf Fahrzeuge und Anhänger von über 12 Metern bzw. mit einem Gewicht von > 3,5t. Durch die Länge zählen somit auch schnell entsprechende Wohnwagengespanne zu dieser Gattung.

Fahrer von solchen Wohnwagengespannen sind demnach gut beraten, in bestimmten Ländern unbedingt auf die entsprechende Beschilderung zu achten.

Warntafeln

Und wer nun bei der uneinheitlichen Auslegung von Regeln innerhalb der EU stöhnt: Es wird nicht besser! Während es bei den vorherigen Markierungen wenigstens eine einheitliche EU-Vorgabe gibt, kommt nun absolute nationale Willkür bei der Normengebung in Bezug auf überstehende Ladung hinzu.

Das Wohnmobil oder der Wohnwagen darf in Deutschland samt Ladung höchstens 2,55 m breit und 4 m hoch sein. In der Regel darf Ladung seitlich nicht wesentlich über das Fahrzeug hinausstehen. Rückwärtig ist ein Überstehen bis zu 1,50 m bzw. bis zu 3 m bei Kurzstrecke (< 100 km) erlaubt. Ab einem Meter muss je nach Tageszeit das Überstehen mit einem roten Wimpel oder einer Leuchte entsprechend kenntlich gemacht werden (§ 22 StVO).

Achtung: Kaum bemerkt, aber ein Fahrradgepäckträger inkl. Fahrräder kann schnell das Maß von einem Meter überschreiten und fällt somit auch in Deutschland unter die Markierungspflicht.

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Sofern außen angebrachte Ladung (z. B. Fahrräder) am Heck 40 cm oder mehr über die Fahrzeugleuchten hinausstehen, sind in Deutschland gesonderte Begrenzungsleuchten erforderlich. Zudem muss die ordentliche Beleuchtung und das Kennzeichen deutlich wahrnehmbar sein. Somit sind eigentlich alle Kupplungs-Fahrradgepäckträger mit Beleuchtung und Zusatzkennzeichen ausgestattet. Am Wohnmobil befestigte Träger bzw. Deichselträger bei Wohnwagen sind in der Regel so angebracht, dass alle wesentlichen Merkmale zu sehen sind.

Im Ausland sind je nach Zielland landesspezifische Warntafeln für überstehende Last vorgeschrieben.

Italien verlangt bei überstehender Ladung eine Warntafel in den Abmessungen 50 x 50 cm. Diese typgeprüfte, reflektierende Tafel muss rot-weiß gestreift sein und während der Fahrt quer zur Fahrtrichtung verbleiben.

In Spanien ist die Regelung noch ein wenig komplizierter. Sobald die Fahrräder beim Pkw an der Seite überstehen, sind zwei 50 x 50 cm große Warntafeln notwendig. Da Wohnmobile in der Regel breit genug sind, reicht meist ein Schild.

Achtung: Für Spanien ist eine andere rot-weiße Schraffierung und Umrandung vorgesehen als für Italien. Kombitafeln sind daher sehr praktisch.

Und es wird noch es noch komplizierter. Länder wie Dänemark verlangen bei überstehender Ladung von mehr als 1 Meter (große Träger kommen da schnell hin), eine Markierung, wobei hier ein Fähnchen o. ä. ausreicht.

Unser Tipp ist also gut zu recherchieren, bevor man durch EU-Länder mit überstehender Ladung fahren möchte.

Französische Angles Mortes-Aufkleber

Zum Thema Alleingänge: In Frankreich geht man davon aus, dass es die Unfallquote bzgl. großer Fahrzeuge gegen Zweiradfahrer positiv beeinflussen kann, wenn man die schwächere Gruppe der Verkehrsteilnehmer vor der Gefahr des toten Winkels warnt.

Ähnliche freiwillige Aktionen gab es auch in Deutschland. Wir haben darüber vor Jahren berichtet und auch so einen Aufkleber genutzt (https://kinder-unfallhilfe-online.de/aufkleber-achtung-toter-winkel/).

Wohnmobile

Mit der französischen Vorgabe – solche Aufkleber außerhalb der Autobahnen anzubringen – brach ein (für uns nicht nachvollziehbarer) Sturm der Entrüstung in der Camperszene aus, der in einigen Fällen wohl bis zum Reiseboykott des Reiseziels führte. Kurzum, der Aufkleber ist Pflicht für alle Fahrzeuge ab 3,5t und im vorderen Bereich und am Heck anzubringen (separater Artikel).

Somit sind alle Wohnmobile, Zugmaschinen und Anhänger betroffen, die > 3,5 t schwer sind und sich außerhalb der Autobahn bewegen – wobei jedes Fahrzeuggewicht eigenständig beurteilt wird.

Wohnwagen

Viel Unruhe gab es bei der Frage, ob auch Wohnwagen von der Regelung betroffen sind. Hier gilt eine separate Betrachtung von Zugfahrzeug und Anhänger: ist das Zugfahrzeug oder der Anhänger > 3,5 t schwer, ist ein Aufkleber anzubringen. Trifft das auf eines der beiden Fahrzeuge zu, sind beide Fahrzeuge des Gespanns zu kennzeichnen. Maßgeblich ist also die Bewertung der Einzelgewichte, nicht die zulässige Gesamtmasse.

Praktischerweise gibt es die Schilder als Magnettafeln und auch die Aufkleber sind preislich eher als Verbrauchsware gestaltet, die nach dem Urlaub einfach entsorgt werden kann.

Anbringungsort

Die Schonfrist ist vorbei, bei der über einen falschen Anbringungsort hinweggesehen wurde. Somit sollte der richtige Platz gewählt werden.

  • Fahrzeug vorne: Fahrer- und Beifahrerseite, bis 1 Meter von der Vorderkante, zwischen 90 und 150 cm vom Boden aus.
  • Fahrzeug hinten: rechte Seite, zwischen 90 und 150 cm vom Boden aus.
  • Wohnwagen: Zusätzlich zur Zugmaschine Fahrer- und Beifahrerseite, bis 1 Meter von der Vorderkante, zwischen 90 und 150 cm vom Boden aus.

Und noch etwas: Aufkleber dürfen nicht auf Glas angebracht werden, da die Aufmerksam schwindet und die Bruchfunktion beeinträchtigt wird.

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Motivwahl

Um es deutlich zu machen. Die Macher der nationalen Vorgabe hatten ganz klar das Gefahrenpotential des gewerblichen Güterkraftverkehrs vor Augen. Dass die Vorgaben auch auf Freizeitfahrzeuge Anwendung findet, wurde nur unzureichend berücksichtigt, wodurch viele Fragen übrig blieben – zum Beispiel die Motivwahl.

Es gibt zwei Motive (Lkw und Bus). Welche genutzt werden muss, ist nach wie vor fraglich. Da der Bus eine Unterklasse (M2/M3) der Klasse (M) ist, zu der auch die Unterklasse der Pkw und Freizeitfahrzeuge (M1) zählt, folgen wir der Empfehlung das Bussymbol zu nutzen.

Es gibt allerdings auch die Führerscheinanalogie für die Klasse C, die den Lkw und das schwerere WoMo vorsieht. Diese spricht eindeutig für das Lkw-Symbol, denn der Busführerschein wäre in der Klasse D zu finden.

Fazit: Hauptsache ein Aufkleber – aber vorallem nicht solche Eigenentwicklungen, auf denen Wohnmobile abgebildet sind.

Geschwindigkeitsaufkleber

Und noch eine französische Besonderheit: die Geschwindigkeitssaufkleber, die manch einer vom eigenen Wohnwagen kennt. In Deutschland kann eine Ausnahmeregelung greifen, die es erlaubt, auf der Autobahn mit dem Gespann 100 km/h zu fahren. Diese Zulassung, mit Zugfahrzeug und Anhänger 100 km/h zu fahren, wird über einen entsprechenden Aufkleber am Anhänger dokumentiert. Das gilt allerdings gem. § 9, Ausnahmeverordnung zur StVO, nur für Zugfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von < 3,5 t, was vielen Wohnmobilisten mit großem Wohnmobil und angehängtem Autoanhänger, häufig nicht klar ist. Und ist – wie schon die Bezeichnung StVO verrät – auch nur in Deutschland gültig

Mit dem gesiegelten Aufkleber und der Eintragung in die Fahrzeugpapiere sind einige Voraussetzungen verbunden, die hier beschrieben sind: https://www.bussgeldkatalog.org/100er-zulassung/

Die Behauptung, dass der Aufkleber neuerdings nicht mehr erforderlich ist, stimmt nicht, da das Gesetz das eindeutig beschreibt:

Abweichend von § 18 Abs. 5 Nr. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung beträgt […] die zulässige Höchstgeschwindigkeit […] 100 km/h, wenn […] die […] Verwaltungsbehörde gemäß § 5 ausgegebene und gesiegelte Tempo-100 km/h-Plakette an der Rückseite des Anhängers angebracht ist. (29.04.2023)

Die Geschwindigkeitsaufkleber in Frankreich haben eine andere Bedeutung. Im Gegensatz zu Deutschland wird in Frankreich stationär häufig von hinten geblitzt. Somit sind solche Aufkleber im Fall eines vermeintlichen Geschwindigkeitsüberschreitung wichtig. Und warum drei Aufkleber? Außerorts, Schnellstraße und Autobahn 🙂

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Wieso aber vermeintlich? Weil einige Campingfahrzeuge, wie unseres, eher einem Lkw als einem Wohnmobil ähneln (zumindest von hinten). Und für diese gelten andere Höchstgeschwindigkeiten. Wird man nun unberechtigterweise von hinten geblitzt, zeigen diese Aufkleber, dass man das Ergebnis durch die ‚blitzende Stelle‘ noch einmal überprüft werden muss. Gleiches gilt für fahrende oder mobile Kontrollen.

Geschwindigkeitsaufkleber sind, nach unseren Recherchen entgegen vielen anderen Meinungen, in Frankreich keine Pflicht, können aber teuren Ärger bei schwereren Wohnmobilen vermeiden.

Sind solche Aufkleber nicht angebracht, bleibt nur zahlen oder Widerspruch einzulegen. Diese Bearbeitungen ist jedoch nahezu so teuer, wie die ausgesprochene Strafe. Daher können die günstigen Aufkleber ggf. sinnvoll sein.

Weitere Aufkleber

Hier gibt es natürliche viele! In Österreich gibt z.B. das kreisrunde L, um sich als besonders leise auszuweisen, im Innenraum finden sich häufig Etiketten von der Vignette bis zur CritAir, Umweltzonen, und und und. Zu erwähnen ist unser Aufklebersatz, besonders praktisch um deutlich die Maße des eigenen Fahrzeugs in Meter und Inch parat zu haben. Beruhigend, falls es Mal vor schottischen Brücken schnell gehen muss.

Fazit

Dieser Bericht sollte euch die Thematik etwas näher bringen, ohne dabei eine hektische Betriebsamkeit hervorzurufen. Für die meisten besteht kein Handlungsbedarf, es zeigt aber deutlich, wie unterschiedlich die Auslegungen innerhalb der harmonisierten europäischen Vorgaben ist.

Und: Halt Stopp! Fast hätten wir noch eine Frage vergessen. Was ist eigentlich mit dem Deutschland-D, das uns so viele Jahre begleitet hat. Braucht man das noch?

Ein Deutschland-D ist immer dann überflüssig, wenn man die Länderherkunft auf dem Autokennzeichen zu sehen ist und man sich innerhalb der EU-Länder sowie in der Schweiz, in Liechtenstein und Norwegen bewegt.

Wer noch ein altes Kennzeichen ohne Länderherkunft hat bzw. ins außereuropäische Ausland fährt, benötigt nach wie vor das Deutschland-D.

Passt auf euch auf und gute Fahrt,
euer, Knut

*  Letzte Aktualisierung am 19.04.2024 / Affiliate Links / Bilder von der Amazon Product Advertising API. Amazon-Links sind so genannte Affiliate-Links. Klickst du auf diesen Link und kaufst ein, erhalten wir eine Provision. Für dich verändert sich der ausgewiesene Preis nicht.

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Von admin

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