Gasversorgung

Die Gasversorgung war in unserem Ausbauprojekt eines der Gewerke, die wir dem Fachmann überlassen haben. Man muss nicht alles ausprobieren, schon gar nicht, wenn Fehler fatale Auswirkungen haben können. Hier ein paar zusammengetragene Fakten zum Thema.

Alle Angaben sind von einem Laien geschrieben. Irrtümer vorbehalten. Eine Haftung wird vom Autor ausgeschlossen. Wir fordern keinesfalls Privatpersonen oder nicht befähigte Personen auf,  selbst in technische Anlagen eingreifen. Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und § 319 STGB muss sich eine befähigte Person (speziell erforderliche Fachkenntnisse ) um eine überwachungsbedürftige Anlage kümmern.

Propangas in Flaschen

Im Wohnmobilbereich kommt vorwiegend Propangas zum Einsatz. Diese werden in Propangasflaschen z. B. im Baumarkt angeboten. Eigentumsflaschen sind grau und können überall nach Kauf getauscht werden. Mietflaschen sind rot, können nach Gebrauch gegen Erstattung des Pfandes beim Unternehmen zurück gegeben werden. Eigentumsflaschen sind auch in Alu erhältlich und wesentlich leichter als Stahlflaschen. Auch wenn gelegentlich anderes zu lesen ist, dürfen nur handelsübliche Mengen im WoMo transportiert werden und das sind 2 Flaschen (vorwiegend 11 kg Füllung). Diese müssen aufrecht, gesichert transportiert werden. Da ändert auch die „ADR 2007: 1.1.3.1 Freistellungen in Zusammenhang mit der Art der Beförderungsdurchführung“ mit seinen befreiungsfreien 333 Punkte, sprich 330 kg (um die 30 Flaschen) nichts dran. Man stelle sich vor, der Campingnachbar parkt mit 30 Flaschen Propan neben einem 🙂

Nachdem immer wieder behauptet wird, bei Propangasflaschen aus dem Baumarkt ist ein Gemisch, ähnlich wie bei LPG Gas drin, habe ich direkt beim Abfüller angerufen und sehr freundliche Mitarbeiter erwischt:

  • OBI – Tyczka Totalgas GmbH: Kohlenwasserstoffanteil max 5%
  • HORNBACH Baumarkt – GlobalGas GmbH: Kohlenwasserstoffanteil max 5%

Das ist übrigens auch genauso in der DIN 51622 geregelt. Solange also nichts anderes auf einer Verkaufseinheit steht als Propan, ist da >95% Propan drin. Quelle: Deutscher Verband Flüssiggas

LPG/Autogas Druckbehälter

Diverse Anbieter haben Gastanks zum Befüllen an der Tankstelle im Sortiment (z. B. www.gug-ahaus.de/) . Das können spezielle Flaschen sein oder ganze Tanks für die Unterflurmontage. Diese unterscheiden sich durch einen werkseitig eingebauten Tankstopp (80%, damit das Gas genug Platz hat, sich bei Wärme ausdehnen zu können und um zu vermeiden, dass verflüssigtes Gas in die Leitung strömt und die Gerät beschädigt).

Wichtig ist, dass die wiederbefüllbaren Flaschen im WoMo fest verbaut sein müssen, da nur so gewährleistet ist, dass die Flasche aufrecht steht und der Füllstopp funktioniert.

Ein immer wieder stark diskutiertes Thema ist die Prüfung von Gastanks nach 10 Jahren. Dazu hat es vor einigen Jahren eine Änderung gegeben:  Jeder Tank, der nach Druckbehälterverordnung zugelassen ist (ältere Tanks), muss nach 10 Jahren getestet werden. Neuere Druckgasbehälter, die nach der ECE R 110 zugelassen sind, werden bei jeder HU nach Sicht geprüft. Nach insgesamt 20 Jahren ist mit dem Tank dann Schluss. Quelle: TÜV Rheinland

Druckminderung

Das Flüssiggas wird generell mit einem Druckminderer von bis zu 16 Bar auf 30 mBar heruntergeregelt. Frühere Modelle können noch mit 50 mBar betrieben werden. Der Druckminderer wird „handwarm“ mit dem linksdrehenden Gewinde angezogen. Zangen oder beliebte spezielle Schlüssel sind bei Kleinflaschen (bis 16kg Nenninhalt) nicht notwendig und sogar schädlich, da sie den Weichdichtring kaputt machen können.

Frostproblem

Sobald Gas den Aggregatzustand ändert bzw. im Druck gemindert wird, entsteht Kälte. Insbesondere bei Temperaturen von 0 bis 5 Grad kann dann der Druckminderer durch im Gas gebundenes Wasser vereisen. Die Folge ist, er „streikt“. Daher haben wir unsere Anlage mit einem Truma IceEx ausgestattet. Dieser wird über die Batterie gespeist (Polung unerheblich) und verbraucht lediglich 0,2 A. Achtung: die Anschlüsse (Quetschverbinder) müssen außerhalb der Gasinstallationen liegen.

Bei LPG-Gas halten wir die Qualität des Gases für sehr wichtig. Zum einen wird bei LPG/Autogas zwischen Sommer- und Wintergas unterschieden. Das hat Auswirkungen auf die Zusammensetzung (60/40 Butan/Propan und umgekehrt). Butan kann sich bei niedrigen Temperaturen nicht mehr verflüssigen. Häufig liest man, Gas friert ein. Butangas kann tatsächlich einfrieren, aber erst bei −138,3 °C, während der besagte Siedepunkt  schon bei −0,5 °C liegt. Bei Propangas liegt die Verdampungstemperatur bei -45° und der Gefrierpunkt bei -188° C. Daher bevorzugen wir 95/5 Gas (also fast reines Propan), was es an ausgewählten Tankstellen gibt. Eine Liste gibt es hier: https://www.wynen-gas.de/news/propangas-tankstellen.html.

Flascheninstallation

Gasflaschen stehen generell in einem Flaschenkasten. Da Gas schwerer als Luft ist, sammelt sich im Falle einer Leckage Gas immer am Boden. Damit das Gas nicht in den Innenraum gelangt, müssen die Schränke zum Innenraum dicht sein und eine Öffnung am Boden von mindestens 100 cm² haben. Ist die Klappe zum Innenraum zu öffnen, ist ein Sockel von 5 cm Pflicht. Des Weiteren dürfen im Flaschenkasten keine Elektroanschlüsse sein. Das ist wichtig, zum Beispiel bei der Installation einer IceEx-Druckminderererwärmung.

Gleiches gilt bei Wohnwagen. Auch die haben einen Gaskasten in denen keine mögliche Quellen der Funkenbildung verbaut sein dürfen (z. B. Wasserkanister mit Pumpen und deren Anschlüsse).

Gasverunreinigungen

Unser Gas wird grundsätzlich beim Betanken gefiltert und zusätzlich noch vor dem Druckminderer mit einem weiteren Filter gereinigt. Wir hoffen, dass uns die Düsen von Heizung und Kühlschrank damit nicht verdrecken/verölen.

Gasprüfung

Alle zwei Jahre wird die komplette Gasanlage über einen Drucktest geprüft und im gelben Heftchen dokumentiert. Ohne Gasprüfung kein TÜV. Sollte das gelbe Heftchen einmal verloren gegangen sein, wird problemfrei ein neues (etwa 10 EUR) ausgestellt. Schläuche, Druckminderer aber auch DuoControl müssen nach 10 Jahren oder nach Beanstandungen getauscht werden.

Schläuche

Sind in Deutschland Orange. Anschlüsse werden stets verpresst. Schraubschellen oder andere Verbinder sind nicht erlaubt. Schläuche sind nur zum Anschluss von Flaschen zugelassen. Danach sind Rohre (10 mm bis Verteiler, 8 mm zu Verbrauchern) vorgeschrieben (Ausnahme schwenkbare Koschstellen). Über beschriftete Absperrblöcke werden die jeweiligen Verbraucher versorgt.

Abgase

Damit keine Verbrennungsprodukte von Kühlschrank und Heizung in den Innenraum gelangen, müssen entsprechende Vorkehrungen getroffen werden. Der Kühlschrank muss hermetisch versiegelt sein, Abgase der Heizung werden nach außen geführt. Sollte ein Fenster unmittelbar beim Kamin der Heizung sein (< 30 cm), muss sich diese Ausschalten sobald das entsprechende Fenster aufgemacht wird. Ein Abgasrohr muss immer steigend verlegt sein.

Verwendung von Verbrauchern

Vorwiegend kommen im Bereich Gas Absorberkühlschranke, Kochfelder und Heizungen zum Einsatz. Alle müssen zugelassen sein und eine Zündsicherung haben. Die sorgt dafür, dass beim Erlöschen der Flamme die Gaszufuhr gestoppt wird. Haushaltsübliche Kochmulden sind im WoMo nicht zugelassen.
Beim Betanken müssen gasbetriebene Gerätschaften ausgestellt werden. Damit wird vermieden, dass sich austretendes Gas beispielsweise an der Flamme des Absorberkühlschranks entzündet.

Die Gasanlage darf während der Fahrt nicht betrieben werden (Hauptzufuhr zudrehen), es sei denn, es wurde ein so genannter Crash-Sensor verbaut, der die Gaszufuhr im Falle eines Unfalles blockiert. Auf Fähren (auch wenn es meist nicht kontrolliert wird) und in Parkhäusern ist der Betrieb gänzlich untersagt.

Lebensgefährliche Klugscheißer

Lange überlegt, ob man das so schreiben soll. Doch soll man. Es gibt leider Menschen, die reguläre Propangasflaschen an LPG Gaszapfsäulen auffüllen. Der Online-Handel macht es ihnen sogar leicht, in dem sie entsprechende Füll-Adapter verkaufen.Dazu sei gesagt: Bitte parkt nie neben uns! Bitte füllt solche Flaschen nicht, wenn wir gerade tanken! Solche Flaschen haben keinen Füllstopp, regeln also nicht bei einer Füllmenge von 80% ab. Daher sind solche Selbstversuche nicht nur rechtswidrig, sondern auch lebensgefährlich. Auch wenn ihr immer betont, dass ihr die Flasche vorher wiegt. Besonders heikel wird es, wenn wegen Überfüllung nicht verdampftes Gas sondern Flüssiggas durch die Leitung kommt. Dann heißt es: Alle Mann in Deckung.

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